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BayObLG - Entscheidung vom 21.04.2004

3Z BR 51/04

Normen:
BGB § 1792 Abs. 2 § 1908i Abs. 2

Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 286
VersR 2004, 1992

I. Für den Betroffenen besteht seit 1980 eine - zunächst als Pflegschaft bzw. Vormundschaft geführte - Betreuung. Der Betreuer hat den Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge, Fürsorge für die [...]
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