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BayObLG - Entscheidung vom 29.12.2004

2Z BR 204/04

Normen:
BGB § 242

Fundstellen:
BayObLGReport 2005, 267

I. Die Antragsteller und der Antragsgegner sind Wohnungseigentümer in einer Wohnanlage. Zu der Wohnung der Antragsteller gehört der im Aufteilungsplan mit Nr. 471 bezeichnete Tiefgaragenstellplatz, zu der Wohnung des [...]
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