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BayObLG - Entscheidung vom 19.02.2004

2Z BR 25/04

Normen:
EGGVG § 8 Abs. 1
EGZPO § 7 Abs. 1
WEG § 45 Abs. 3
ZPO § 574 § 793

Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 281

I. Der Vollstreckungsschuldner ist Wohnungseigentümer in einer Wohnanlage. Die Vollstreckungsgläubigerin ist Verwalterin der Wohnanlage und betreibt in Verfahrensstandschaft für die übrigen Wohnungseigentümer gegen den [...]
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