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BayObLG - Entscheidung vom 05.05.2004

2Z BR 265/03

Normen:
BGB § 242 § 1004 Abs. 1
WEG § 15 Abs. 3 § 22 Abs. 1

Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 390
WuM 2004, 495

I. Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer großen Wohnanlage. Die nicht an der Giebelseite, sondern in der Gebäudemitte gelegene Wohnung der Antragsgegner verfügt über eine [...]
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