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BayObLG - Entscheidung vom 09.08.2004

Verg 15/04

Normen:
GWB § 116 § 117 § 123

I. Wegen des Sachverhalts wird auf den Senatsbeschluss vom 22.7.2004 verwiesen. II. Die gemäß §§ 116 , 117 GWB zulässige sofortige Beschwerde der Antragstellerin führt zur Aufhebung der Entscheidung der Vergabekammer [...]
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