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BayObLG - Entscheidung vom 11.03.2004

4St RR 23/04

Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 3
StGB § 52
StPO § 313 § 335

I. Das Amtsgericht Cham verurteilte den Angeklagten am 13.1.2004 wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je 45 Euro. Mit seiner Sprungrevision rügt der Angeklagte die [...]
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