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BayObLG - Entscheidung vom 29.06.2004

1Z BR 36/04

Normen:
ZPO § 91
EGZPO § 15a
BaySchlG Art. 17
RVG VV Nr. 2403

Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 402
BayObLGZ 2004 Nr. 35
BayObLGZ 2004, 169
JurBüro 2004, 598
MDR 2004, 1263
NJW-RR 2005, 724
Rpfleger 2004, 652

I. Die Klägerin hat nach erfolgloser Durchführung eines Schlichtungsverfahrens gegen den Beklagten Klage erhoben mit dem Antrag, es zu unterlassen, zu Lasten der Klägerin im Klageantrag näher bezeichnete ehrverletzende [...]
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