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BayObLG - Entscheidung vom 08.04.2004

2Z BR 72/04

Normen:
FGG § 22 Abs. 2 § 29 Abs. 1
WEG § 45 Abs. 1

Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 342
BayObLGZ 2004 Nr. 21
BayObLGZ 2004, 98
FGPrax 2004, 256
NJW-RR 2004, 1531
NZM 2004, 556
ZMR 2005, 381

I. Die Antragstellerin ist die Verwalterin einer Wohn- und Teileigentumsanlage. Sie macht in Verfahrensstandschaft für die übrigen Wohnungseigentümer gegen die Antragsgegnerin, der als Miteigentümerin in der Wohnanlage [...]
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