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BayObLG - Entscheidung vom 22.03.2004

1 St RR 135/03

Normen:
StVG § 22 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2
StVZO § 18 Abs. 1 § 28 § 69a Abs. 2 Nr. 3
IntKfzVO § 1 § 7
Wiener Übereinkommen vom 8.11.1969 Art. 35
EG-Vertrag Art. 29, Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Probe- bzw. Überführungskennzeichen zwischen Italien und Deutschland (VkBl. 1994, S. 94)

Fundstellen:
BayObLGSt 2004, 38
DAR 2004, 402
VRS 107, 45

Mit Urteil vom 16.5.2001 hatte das Amtsgericht den Angeklagten vom Vorwurf des Kennzeichenmissbrauchs und des Inbetriebsetzens eines Kraftfahrzeugs ohne erforderliche Zulassung freigesprochen. Dieser Entscheidung lag [...]
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