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BayObLG - Entscheidung vom 31.03.2004

3Z BR 246/03

Normen:
FGG § 13 Abs. 2 Satz 1
BGB § 1906 Abs. 1

Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 394
FamRZ 2004, 1403

I. Auf Anregung der zuständigen Betreuungsstelle bestellte das Vormundschaftsgericht am 17.4.2003 der Betroffenen durch einstweilige Anordnung eine vorläufige Betreuerin mit dem Aufgabenkreis 'Aufenthaltsbestimmung [...]
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