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BayObLG - Entscheidung vom 21.12.2004

3Z BR 229/04

Normen:
BGB § 1908b Abs. 1

Fundstellen:
BayObLGReport 2005, 427
FamRZ 2005, 931

I. Am 4.3.1999 bestellte das Vormundschaftsgericht den Beteiligten für den Betroffenen, der über Vermögen in Form einer Eigentumswohnung und über ein regelmäßiges Einkommen verfügt, als ehrenamtlichen Betreuer mit dem [...]
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