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BayObLG - Entscheidung vom 17.09.2004

4 St RR 110/04

Normen:
BtMG § 29 Abs. 5
StPO § 261 § 267

Die Revision ist zulässig (§§ 333 , 341 Abs. 1 , §§ 344 , 345~ StPO ), aber unbegründet. Zulässige, der Formvorschrift des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO entsprechende Verfahrensrügen wurden nicht erhoben. Die Überprüfung [...]
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