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BayObLG - Entscheidung vom 31.03.2004

2Z BR 11/04

Normen:
WEG § 21 Abs. 3 § 29 Abs. 1

Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 347
NJW-RR 2005, 165
NZM 2004, 587
ZMR 2005, 379

I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. In § 14 der Gemeinschaftsordnung ( GO ) ist bestimmt: Ein Verwaltungsbeirat wird [...]
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