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BayObLG - Entscheidung vom 28.07.2004

3Z BR 98/04

Normen:
BGB § 1896
FGG § 68b

Fundstellen:
BayObLGReport 2004, 368
FamRZ 2005, 236

I. Mit Beschluss vom 18.7.2003 bestellte das Vormundschaftsgericht der Betroffenen die jetzige Betreuerin zunächst vorläufig mit den Aufgabenkreisen 'Vermögenssorge, Behördenangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten'. [...]
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