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BVerwG - Entscheidung vom 29.01.2004

3 C 29.03

Normen:
VwGO § 43
StVO § 12 § 41 Abs. 2 Nr. 8 (Zeichen 286, 290, 292)

Fundstellen:
DVBl 2004, 519
NJW 2004, 1815
NVwZ 2004, 1380
NZV 2005, 333

I. Die Beteiligten streiten darum, ob die für den Bahnhofsvorplatz in Lüneburg getroffene Haltverbotsregelung auch für Fahrräder gilt, die auf einer der Nutzung durch Fußgänger vorbehaltenen Fläche abgestellt wurden. [...]
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