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BVerwG - Entscheidung vom 25.08.2004

9 BN 2.04

Normen:
GG Art. 19 Abs. 4
VwGO § 47 Abs. 2

Fundstellen:
DVBl 2005, 460
NJW 2005, 234
NVwZ 2004, 1510

Die Beschwerde ist zulässig, jedoch unbegründet. Die zu ihrer Begründung angeführten Gesichtspunkte rechtfertigen die Zulassung der Revision nicht. 1. Ein für den angefochtenen Beschluss erheblicher Verfahrensmangel, [...]
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