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BVerwG - Entscheidung vom 08.07.2004

5 C 63.03

Normen:
SGB VIII § 42 § 89d § 89f

Fundstellen:
ZAR 2005, 71

I. Die Klägerin begehrt gemäß § 89 d SGB VIII als örtlicher Träger der Jugendhilfe vom Beklagten die Erstattung von Jugendhilfekosten für die Inobhutnahme des am 23. Juni 1984 geborenen ausländischen Jugendlichen P. B. [...]
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