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BVerwG - Entscheidung vom 29.04.2004

8 B 29.04

Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. Der Rechtssache kommt weder grundsätzlicher Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) zu (1.), noch liegt der geltend gemachte Zulassungsgrund der Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ) vor [...]
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