Die Beschwerde ist erfolglos. Keiner der geltend gemachten Gründe rechtfertigt im Sinne von § 132 Abs. 2 VwGO die Zulassung der Revision. 1. Die Verfahrensrügen (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ) greifen nicht durch. a) Der [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!