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BVerwG - Entscheidung vom 27.02.2004

20 F 10.03

Der Antrag ist teilweise begründet. Die Beklagte ist berechtigt, die Akte des Bundeskriminalamtes mit dem Aktenzeichen G-515410 zurückzuhalten. Hingegen muss sie die Akte ZV 15-5391 vorlegen. Nach § 99 Abs. 1 Satz 2 [...]
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