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BVerwG - Entscheidung vom 08.03.2004

9 BN 1.04

Die Beschwerde bleibt erfolglos. 1. Die Beschwerdebegründung lässt nicht den Schluss zu, dass der Rechtssache die von dem Antragsgegner geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) zukommt. [...]
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