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BVerwG - Entscheidung vom 22.01.2004

20 F 6.03

Die Beschwerde ist unbegründet. Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof die Sperrerklärung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 6. März 2002 aufgrund rechtsfehlerhafter Erwägungen für rechtmäßig erklärt. Dem [...]
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