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BVerwG - Entscheidung vom 29.01.2004

8 B 132.03

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Der Rechtssache kommt weder die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) zu (1.), noch beruht das Urteil auf einem geltend gemachten [...]
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