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BVerwG - Entscheidung vom 02.09.2004

20 F 6.04

Die Beschwerde ist unbegründet. Das Oberverwaltungsgericht hat den Antrag zu Recht als unzulässig verworfen. Nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO kann der Beteiligte an einem schwebenden Verwaltungsprozess die gerichtliche [...]
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