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BVerwG - Entscheidung vom 01.09.2004

6 B 52.04

Die auf die Revisionszulassungsgründe der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) und eines Verfahrensmangels (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ) gestützte Beschwerde ist unzulässig. Sie genügt [...]
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