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BVerwG - Entscheidung vom 21.09.2004

3 B 110.04

Die Beschwerde ist unzulässig. Entscheidungen des Verwaltungsgerichts können durch Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht nur in den Fällen angefochten werden, die § 152 Abs. 1 VwGO anführt. Zu diesen [...]
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