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BVerwG - Entscheidung vom 05.08.2004

8 B 37.04

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. Weder kommt dem Rechtsstreit grundsätzliche Bedeutung zu (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) noch liegt der von der Beschwerde geltend gemachte Verfahrensmangel vor (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ). [...]
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