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BVerwG - Entscheidung vom 25.06.2004

1 B 230.03

Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ) und auf Verfahrensmängel durch eine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht sowie des rechtlichen Gehörs (§ 132 Abs. 2 Nr. 3, § [...]
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