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BVerwG - Entscheidung vom 06.07.2004

7 B 64.04

Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision ist begründet. Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO zuzulassen. Die Rechtssache weist grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift auf. [...]
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