Die allein mit einer vermeintlichen Grundsätzlichkeit der Sache begründete Beschwerde ist unzulässig (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ). Die Beschwerde behauptet, durch das Bundesverwaltungsgericht [...]
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