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BVerwG - Entscheidung vom 12.05.2004

1 B 72.04

Die auf eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) und der Sache nach auch auf die Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO ) gestützte Beschwerde ist unzulässig. Sie [...]
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