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BVerfG - Entscheidung vom 18.02.2004

1 BvR 2152/03

Normen:
BSSichG Art. 1 Nr. 1 lit. a, c
SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 1
GG Art. 12 Abs. 1 Art. 14 Abs. 1

Fundstellen:
AuA 2004, 47

Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen. Die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor. Zur Begründung wird auf den beigefügten Beschluss im Verfahren 1 BvR 1103/03 verwiesen. [...]
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