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BVerfG - Entscheidung vom 23.01.2004

1 BvQ 38/03

Fundstellen:
NVwZ 2004, 472

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist nicht zulässig. Eine einstweilige Anordnung kann zwar ergehen, wenn das Hauptsacheverfahren noch nicht anhängig ist (BVerfGE 3, 267 [277], stRspr). Dies gilt [...]
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