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BVerfG - Entscheidung vom 08.12.2004

2 BvL 12/04

Normen:
GG Art. 100 Abs. 1
BVerfGG § 80 Abs. 2 S. 1

1. Gemäß Art. 100 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG muss das vorlegende Gericht ausführen, inwiefern seine Entscheidung von der Gültigkeit der zur Prüfung gestellten Rechtsvorschriften abhängt. [...]
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