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BGH - Entscheidung vom 05.05.2004

XII ZR 323/02

Normen:
BGB § 1408 Abs. 2 S. 2 § 1587o Abs. 1
ZPO (ab 1.1.2002) § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1

Fundstellen:
FamRZ 2004, 1275
FuR 2005, 84

Die Nichtzulassungsbeschwerde ist nicht begründet. Entgegen der Auffassung der Beklagten ist der Zulassungsgrund einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO ) nicht gegeben. [...]
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