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BGH - Entscheidung vom 03.08.2004

5 StR 209/04

Normen:
GVG § 21e

Ergänzend bemerkt der Senat: Die Besetzungsrügen sind unbegründet. Die Angeklagten sind ihrem gesetzlichen Richter nicht dadurch entzogen worden, daß das Präsidium des Landgerichts die Sache - neben anderen noch nicht [...]
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