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BGH - Entscheidung vom 26.11.2004

V ZR 90/04

Normen:
EV Art. 21 Abs. 3 Hs. 2
VZOG § 16 § 11 Abs. 2
BGB § 242

Fundstellen:
BGHReport 2005, 559
NJ 2005, 233
NJW-RR 2005, 743

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte der Klägerin eine Entschädigung für die Nutzung des ehemaligen Amtsgerichtsgebäudes in B. zu zahlen hat. Das Grundstück war seit 1935 Eigentum des Reichsjustizfiskus. [...]
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