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BGH - Entscheidung vom 29.04.2004

III ZR 235/03

Normen:
ZPO (ab 1.1.2002) § 543 Abs. 2 Nr.1, 2

Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ). Eine Entscheidung des Revisionsgerichts ist auch nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung oder zur Rechtsfortbildung [...]
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