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BGH - Entscheidung vom 06.05.2004

I ZR 223/01

Normen:
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

Fundstellen:
BGHReport 2004, 1293
GRUR 2004, 783
NJW-RR 2004, 1413
wrp 2004, 1043

Die Klägerin ist Inhaberin der am 11. Februar 1982 angemeldeten und am 27. August 1982 u.a. für 'Pharmazeutische Erzeugnisse' eingetragenen Wortmarke Nr. 1 037 415 'NEURO-VIBOLEX'. Die Beklagte ist im Wege der [...]
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