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BGH - Entscheidung vom 12.11.2004

2 StR 380/04

Normen:
StPO § 400 Abs. 1

1. Die Revision der Nebenklägerin ist unzulässig, denn diese hat entgegen § 344 Abs. 1 StPO nicht angegeben, inwieweit sie das Urteil anficht und dessen Aufhebung beantragt. Im Hinblick auf § 400 StPO kann der [...]
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