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BGH - Entscheidung vom 17.06.2004

IX ZB 92/03

Normen:
InsO § 292 § 313 Abs. 1 S. 3

Fundstellen:
ZVI 2004, 544

Die gemäß § 7 InsO von Gesetzes wegen statthafte Rechtsbeschwerde ist unzulässig, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen [...]
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