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BGH - Entscheidung vom 21.01.2004

2 StR 468/03

Normen:
StPO § 400 Abs. 1

1. Die Revisionen der Nebenkläger waren gemäß § 349 Abs. 1 StPO als unzulässig zu verwerfen. Der Generalbundesanwalt hat hierzu ausgeführt: 'Nach der Regelung des § 400 Abs. 1 StPO kann ein Nebenkläger das Urteil nicht [...]
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