Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die auf § 136a StPO gestützte Rüge ist unbegründet. Auch wenn die Auskunft des Vernehmungsbeamten über das vorläufige Obduktionsergebnis nach dem [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!