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BGH - Entscheidung vom 09.12.2004

VII ZR 199/03

Normen:
BGB § 645 Abs. 1 § 648a

Fundstellen:
BGHReport 2005, 416
BauR 2005, 555
DB 2005, 1001
MDR 2005, 501
NJW-RR 2005, 389
NZBau 2005, 146
ZfBR 2005, 257
ZfIR 2005, 351

Die Klägerin verlangt restlichen Werklohn wegen Bauleistungen, dessen Höhe mit 323.274,24 EURO nunmehr unstreitig ist. Die Beklagte macht ein Zurückbehaltungsrecht wegen Mängeln geltend. Die Klägerin hält das für nicht [...]
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