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BGH - Entscheidung vom 16.03.2004

VI ZR 105/03

Normen:
BGB § 823 Abs. 2
MedaillVO § 3 S. 1 (Verordnung über die Herstellung und den Vertrieb von Medaillen und Marken vom 13. Dezember 1974 - BGBl. I, 3520)

Fundstellen:
BGHReport 2004, 1021
MDR 2004, 996
NJW 2004, 1949
VersR 2004, 1012

Die Kläger sind Aufsteller und Betreiber von Warenautomaten. Bei diesen konnten durch den Einwurf von 1-DM-Münzen kleinere Spielsachen und Kaugummis ausgelöst werden. Die Beklagte vertrieb sogenannte 'Eikachips', [...]
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