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BGH - Entscheidung vom 09.11.2004

VI ZR 311/03

Normen:
BGB § 823 Abs. 2
GüKG § 7a (i.d.F. vom 22. Juni 1998)

Fundstellen:
BGHReport 2005, 495
MDR 2005, 509
NJW-RR 2005, 680
NZV 2005, 190
TranspR 2005, 33
VRS 108, 91
VersR 2005, 238

Die Klägerin verlangt vom Beklagten materiellen Schadensersatz aus übergegangenem Recht. Die Klägerin ist der Verkehrshaftungsversicherer des Güterkraftverkehrsunternehmers S. GmbH (im folgenden: S.). Die S. betraute [...]
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