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BGH - Entscheidung vom 11.11.2004

III ZB 70/04

Normen:
BGB § 488
GVG § 13

Die zulässige Rechtsbeschwerde der Antragstellerin ist unbegründet. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist nicht eröffnet. Weder den von der Antragstellerin vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen noch [...]
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