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BGH - Entscheidung vom 11.11.2004

IX ZR 207/02

Normen:
ZPO § 322 Abs. 2

Die Revision wirft keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung auf und verspricht im Ergebnis keinen Erfolg (§ 554b Abs. 1 ZPO a.F.). Im Rechtsstreit mit der Raiffeisenbank sind die zur Aufrechnung/Verrechnung [...]
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