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BGH - Entscheidung vom 18.03.2004

IX ZB 159/03

Normen:
GKG § 50 Abs. 1 S. 1

Fundstellen:
NJW-RR 2004, 339

Die gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 GKG statthafte Erinnerung des weiteren Beteiligten vom 16. September 2003 ist unbegründet, weil der Erinnerungsführer - neben der Schuldnerin - Kostenschuldner der durch die unzulässige [...]
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