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BGH - Entscheidung vom 27.10.2004

IV ZR 243/03

Normen:
BGB § 2221

Fundstellen:
FamRZ 2005, 207
ZEV 2005, 22

I. Der Kläger ist einer von zwei Testamentsvollstreckern für den Erbteil des Beklagten. Er macht einen Teil seiner Vergütung (§ 2221 BGB ) gegen den Beklagten geltend. Die im Jahre 1986 gestorbene Erblasserin hatte [...]
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